Haftungsfragen

Sollten Sie schadensersatzrechtlich in Anspruch genommen werden, werden Sie durch uns umfassend und kompetent vertreten. Zu beachten ist hierbei insbesondere die Haftung des neu eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten sowie die Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters.

Gerne beraten wir Sie auch zur Wirksamkeit von Haftungsbeschränkungen im Innen- und Außenverhältnis.